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unfallberichte Klassische Unfallsituationen aus dem Baugeschehen
Unter einem Unfall wird in der Regel ein plötzliches und ungewolltes, einen Personenschaden bewirkendes Ereignis verstanden. Es erfolgt durch Aufeinaderwirken von Mensch und einen die Körperverletzung bewirkenden Gegenstand. Im §8 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) heißt es:
Das klingt recht trocken, nicht wahr?
Die Beispiele auf den folgenden Seiten sollen zeigen, dass viele Unfälle auf Baustellen durch Beachtung der grundlegenden Regeln des Arbeitsschutzes vermeidbar sind.
So gehört es zu den Aufgaben eines SiGe-Koordinators nach BaustellV, alle Baubeteiligten im Sinne einer Abstimmung und Optimierung der Arbeitsschutzmaßnahmen zusammenzubringen und zu beraten, die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber zu organisieren und die Überwachungsmaßnahmen der einzelnen Arbeitgeber zu koordinieren.
Fatale Fehlinstallation - tödlicher Stromunfall im Altbau
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