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Unfall bei Dacharbeiten

 

Tödlicher Absturz durch Lichtwellplatte

 

Ein Dachdeckerbetrieb war von einer Holzfirma beauftragt, Reparaturarbeiten auf den Dachflächen ihrer Lagerhallen vorzunehmen. Auf diesen Dachflächen waren einige beschädigte Eternitplatten sowie PVC-Lichtwellplatten auszutauschen.

 

Zwei Dachdecker wurden von ihrem Bauleiter vor Ort eingewiesen. Seitens der Dachdeckerfirma waren nur zwei 50 cm breite Lauf- und Arbeitsstege mit Trittleisten vorhanden. Die Beschäftigten wurden angewiesen, die restlichen Verkehrswege auf der Dachfläche mit 25 cm breiten, geliehenen Holzbohlen von der Holzhandlung auszulegen. Maßnahmen zur Sicherung gegen den Absturz nach Innen und Außen wurden nicht vorgenommen. Das Thema "Absturzsicherung" wurde bei der Einweisung vor Ort nicht erörtert.

 

Am Nachmittag erschien auf der Baustelle ein weiterer Dachdecker der Firma, mit dem Auftrag, einen Kollegen mitzunehmen, um ein Dachfenster auf einer anderen Baustelle einzubauen. Doch der angereiste Kollege machte sich nicht gleich mit seinem Kollegen auf den Weg zur Baustelle, sondern er unterstützte seinen Kollegen zunächst noch beim Austausch der Wellplatten. Als der Dachdecker eine neue Zementwellplatte unter die Firstanschlussplatte schieben wollte, trat er auf eine PVC-Lichtwellplatte. Diese Platte zerbrach und der Beschäftigte stürzte ca. 7,00 m tief auf den Betonfußboden der Halle. Er starb kurze Zeit später an den Folgen seiner schweren Verletzungen.

 

Dieser Unfall hatte verschiedene Ursachen:

  • So wurde beispielsweise vor dem Beginn der Arbeiten nicht die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.
  • Auf der Baustelle mit nicht begehbaren Bauteilen wurden keine lastverteilenden Beläge oder Laufstege von mindestens 50 cm Breite verwendet.
  • Darüber hinaus fehlten die bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe geforderten Absturzsicherungen, die für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern vorgeschrieben sind.

 

(aus BG Bau aktuell 2/2006, mit freundlicher Genehmigung)

 

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