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Gefährdung durch elektrischen Strom

 

Tödlicher Stromschlag durch falsch installierte Steckdose

 

Ein Gerüstbauunternehmen sollte ein mehrgeschossiges Gebäude mit einem Fassadengerüst einrüsten. Für den Transport der Gerüstbauteile auf die oberen Gerüstlagen wurde ein Mini-Bauaufzug verwendet.

 

Der Strom für den Bauaufzug und die Bohrmaschinen wurde aus einer Steckdose einer Gaststätte im Nachbarhaus entnommen.

 

Der Aufsichtführende auf der Baustelle informierte um 8:30 Uhr telefonisch seinen Bauleiter, dass eine der Elektroleitungen oder aber der Bauaufzug einen elektrischen Defekt habe, weil seine Kollegen auf dem Gerüst ein „Kribbeln“ bemerkt hatten. Daraufhin besorgte sein Bauleiter neue Kabeltrommeln und brachte diese drei Stunden später auf die Baustelle, um sie gegen die vermeintlich defekten Exemplare auszutauschen. Weiterhin ordnete er an, den Bauaufzug stillzulegen und die restlichen Gerüstarbeiten per Hand durchzuführen.

 

Kurz danach passierte es: Ein Mitarbeiter bemerkte, wie sein Kollege auf der obersten Gerüstlage, zwischen Gerüst und Dachrinne stehend, plötzlich eine völlig unnormale Körperhaltung einnahm und bewusstlos zusammenbrach. Daraufhin wurde sofort die Stromzufuhr unterbrochen und der Notarzt gerufen. Obwohl noch auf dem Baugerüst eine Wiederbelebung eingeleitet wurde, konnte der Mitarbeiter nicht mehr gerettet werden.

 

Bei der Überprüfung aller benutzten Stromquellen der Baustelle wurde festgestellt, dass die Steckdose aus der Gaststätte fehlerhaft installiert war, mit der Folge, dass der Schutzleiter Strom führte und damit nicht nur das Gehäuse des angeschlossenen Bauaufzuges, sondern das ganze Gerüst unter Strom stand. Als der Beschäftigte dann Gerüst und Dachrinne berührte, bekam er einen tödlichen Stromschlag.

 

Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" BGV A3 muss der Unternehmer dafür sorgen, dass die elektrischen Betriebsmittel auf Baustellen von besonderen Speisepunkten versorgt werden, zum Beispiel durch Baustromverteiler nach VDE 0612 oder durch steckbare Verteiler mit Fehlerstromschutzeinrichtung, mit Nennfehlerstrom ≤ 30 mA und Erder (bei Steckdosen bis 16 Ampere Wechselstrom). Steckvorrichtungen in Hausinstallationen sind als Speisepunkt für Bauarbeiten nicht zulässig.

 

(aus BG Bau aktuell 4/2005, mit freundlicher Genehmigung)

 

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