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Absturz bei Zimmererarbeiten

 

Zimmerer bei Richtarbeiten abgestürzt

 

Beim Richten eines Dachstuhls bei einem anderthalb geschossigen Einfamilienhaus kam es zu einem Absturzunfall mit Todesfolge.

 

Der Inhaber eines Zimmereibetriebes führte die Arbeiten gemeinsam mit seinem Sohn und einem Dachdecker aus. Der Dachstuhl war bereits gerichtet und die Kehlbalkenlage eingebaut. Der Zimmermeister befand sich zum Unfallzeitpunkt auf der Kehlbalkenlage im Dachgeschoss, um einen Wechsel im Bereich der Treppenhausöffnung einzubauen. Sein Sohn und der Dachdecker arbeiteten auf der ersten Geschossdecke direkt unter dieser Kehlbalkenlage.

 

Als sich der Zimmermeister beim Einbau des Wechselholzes auf eine etwa 25 cm breite Gerüstbohle kniete, verlor er das Gleichgewicht und stürzte durch die darunter liegende Treppenhausöffnung. Bei dem Absturz zog er sich schwerste Kopfverletzungen zu, an deren Folgen er zwei Tage später starb. Die Absturzhöhe betrug 5,85 Meter.

 

Ursache für den Unfall war die mangelhafte Organisation:

  • Die Zimmereifirma hatte für die auszuführenden Richtarbeiten keine geeigneten Arbeitsplätze und Verkehrswege geschaffen.
  • Der Laufsteg auf der Kehlbalkenlage war nicht mindestens 50 cm breit und an der Absturzstelle zur Treppenhausöffnung fehlten die Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern.
  • Von der ausführenden Firma war vor dem Beginn der Richtarbeiten keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden.

 

(aus BG Bau aktuell 3/2006, mit freundlicher Genehmigung)

 

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