> baustellV-ABC   

  willkommen
  warum SiGeKo
  baustellV-ABC
  projekte
  angebot
  über uns
  kontakt / impressum
  datenschutz



Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens

 

(zu § 3 Abs. 3 BaustellV)

Eine erhebliche Änderung in der Ausführung des Bauvorhabens, die zu einer Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes führt, liegt dann vor, wenn sich diese auf die weitere Koordination auswirkt.

 

(Quelle: RAB 10, 14)

 

© Barbara Milla, 2005-2024 | Planungsbüro Milla | 81541 München | Telefon: 089 · 5461 1525 | email:info(at)sige24.de