> BaustellV-ABC   

  willkommen
  Stellenangebot
  warum SiGeKo
  BaustellV-ABC
  Projekte
  Angebot
  über uns
  Kontakt / Impressum



Beschäftigte

 

Der Begriff Beschäftigte ist im Sinne von § 2 Abs. 2 ArbSchG zu verstehen.

 

(Quelle: RAB 10, 1; zu § 1 Abs. 1 BaustellV)

 

§ 2 Abs. 2 ArbSchG

Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:

  1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
  3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
  4. Beamtinnen und Beamte,
  5. Richterinnen und Richter,
  6. Soldatinnen und Soldaten,
  7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.

© Barbara Milla, 2005-2012 | Planungsbüro Milla | 81541 München | Telefon: 089 · 5461 1525 | email:info(at)sige24.de